Finne-Saale
Richtlinie für die Hege und Bewirtschaftung des Damwildes in der Hegegemeinschaft
„ Finne-Saale“
(Hegerichtlinie) 1. Änderung vom 10.10.1014
- Ziele und Grundsätze der Hege und Bejagung des Damwildes
Damwild ist Bestandteil der heimischen Natur der Finne-Saale-Region; ihm soll durch eine sachgerechte Hege und Bejagung in seinen natürlichen Lebensräumen die Lebensgrundlage gesichert werden.
Das Ziel der Hege ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und kulturellen Verhältnissen angepassten gesunden Damwildbestandes mit optimaler Altersstruktur bei weitgehendster Vermeidung von Wildschäden in der Land-und Forstwirtschaft.
Zur Hege gehören weiterhin die Biotopgestaltung, die Schaffung von Ruhezonen und – sofern erforderlich – die Besucherlenkung.
Größe, Ausstattung und Äsungskapazität der Reviere sind maßgebend für die Höhe des örtlich anzustrebenden Damwildbestandes und seiner Bewirtschaftung.
Die Reduzierung zu hoher Bestände erfolgt schwerpunktmäßig durch den Abschuss von weiblichen und jungem Wild.
Die Abschussplanung nach Altersklassen und Geschlecht hat das Ziel, eine artgerechte Alters- und Geschlechterstruktur zu erreichen oder zu erhalten. Zur Erfüllung des Abschussplanes kann auch Wild aus einer tieferen Altersklasse erlegt werden.
- Bewirtschaftungshinweise
Das dem Abschussplan zugrundliegende Geschlechtsverhältnis (ohne Jungwild) ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten und der anzustrebenden Höhe und Struktur des Damwildbestandes festzulegen.
Für das männliche Wild der Altersklassen 2 bis 4 kann die Hegegemeinschaft qualitative (Schaufel, Masse) Abschusskriterien festlegen.
Die Hegegemeinschaft kann im Abschussplan die männlichen Altersklassen 1 und 2 sowie 3 und 4, in die Altersklassen 1/2 und 3/4 zusammenfassen. Allgemein sollte es das Ziel sein, möglichst wenig mittelalte Hirsche zu erlegen, dafür mehr Hirsche in der Altersklasse 4.
Kälber werden bei der Abschussplanung nicht nach dem Geschlecht unterschieden. In der Streckenliste sind die Abschüsse dennoch nach Geschlechtern getrennt zu führen.
- Bewirtschaftungsrichtlinie
3.1 Grundlagen
Zuwachs | 75 v. H. des am 1.4. vorhandenen weiblichen Wildes |
Geschlechtsverhältnis männlich zu weiblich im Abschussplan ( ohne Jungwild) | Von 50 : 50 bis 30 : 70 |
3.2 Altersklassen und Streckenanteile
Geschlecht | Altersklasse | Alter in Jahren | zu planender Anteil am Gesamtabschuss in v.H. |
weibliches und männliches Jungwild | 0 Wildkälber und Hirschkälber | unter 1 | 40 |
weiblich | 1 Schmaltiere | 1 | 10 |
2 Alttiere | ab 2 | 20 |
männlich | 1 Schmalspießer | 1 | 10 |
2 junge Hirsche | 2 | 10 | |
3 mittelalte Hirsche | 3 bis 5 | 5 | |
4 alte Hirsche | ab 6 | 5 |
Bisher gefasste Beschlüsse ( z.B. Abschuss von Hirschen mit einseitigen Rothirschgeweih) behalten ihre Gültigkeit.
Die Hegerichtlinie wurde durch die Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft am 10. 10. 2014
In Steinbach beschlossen.
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Versammlungsleiter Vorsitzender
( O. Sturm ) ( H. Jork )